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    HinSchG – schon mal gehört?

Spätestens seit den Pentagon Papers über den Vietnamkrieg 1971 und der Veröffentlichung der Dokumente des US-Geheimdienstes durch Edward Snowden, kennt jeder den Begriff des #Whistleblowers (Informant, Hinweisgeber). Jetzt hat auch der deutsche Gesetzgeber mit dem #Hinweisgeberschutzgesetz (kurz: HinSchG) die europäische #Whistleblowerrichtlinie umgesetzt, die Mindestvorgaben für den Schutz von Whistleblowern vorsieht.

Das HinSchG wurde am 2. Juni 2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlich und trat am 2. Juli 2023 überwiegend (zumindest verbindlich für Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern) in Kraft. Unternehmen mit 50 – 249 Beschäftigten erhalten für die Umsetzung noch eine Schonfrist bis zum 17. Dezember 2023.

Ziel des Gesetzes ist es, Personen, die Missstände in Unternehmen oder Organisationen entdecken, einen angemessenen Schutz zu gewährleisten und zu ermutigen, Fehlverhalten wie z. B. Korruption, Betrug oder andere Verstöße gegen Rechtsvorschriften zu melden, ohne Angst vor Repressalien haben zu müssen.

Vor diesem Hintergrund sind Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern seit dem 2. Juli 2023 dazu verpflichtet, interne #Meldestellen zu implementieren und einen „Meldestellen-Beauftragten“ zu bestimmen, diesbezügliche Meldungen eines Mitarbeiters entgegennehmen, dem Hinweisgeber innerhalb einer 7-Tage-Frist den Eingang der Meldung zu bestätigen, die Meldung zu prüfen, entsprechende Folgemaßnahmen in die Wege zu leiten und dem Hinweisgeber innerhalb von 3 Monaten über ergriffene Folgemaßnahmen zu informieren. Der Verstoß gegen die Verpflichtung kann mit einer #Geldbuße bis zu EUR 20.000,00 geahndet werden

Lediglich Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern sind von einer derartigen Verpflichtung ausgenommen.

Ein Mann sitzt an einem Schreibtisch mit einem Blatt Papier in der Hand und liest