Wir befassen uns im Bereich des Handelsrechts mit der Erarbeitung nationaler und internationaler Handels- und Leistungsverträge sowie mit Fällen von Vertragsstörung jeder Art.
Für den Handel wurden länderübergreifende, also gemeinsame Richtlinien gefunden, z.B. Incoterms für den weltweiten Handel. Weder im europäischen, noch im internationalen Handel gibt es aber ein einfaches Nachschlagewerk – hier ist unser Fachwissen und unsere langjährige Erfahrung gefragt.
Bei der Erarbeitung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen und deren Implementierung in Unternehmen stehen wir genauso an Ihrer Seite, wie bei der Durchsetzung von Ansprüchen bei Vertragsverletzungen respektive deren Abwehr.
Auch in diesem Bereich ist unser Netzwerk unverzichtbar. Durch unsere Kooperationen mit anderen Kanzleien ist SEGELKEN & SUCHOPAR in der Lage, weltweit die Interessen der Mandanten in außergerichtlichen und gerichtlichen Verhandlungen zu vertreten.