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    Schifffahrtsrecht und Binnenschifffahrtsrecht

Welthandel ist zwingend international, führt über See und setzt sich auf Binnengewässern fort. Ebenso international sind die Rechtsregime und Handelsbräuche, die zu berücksichtigen sind.

SEGELKEN & SUCHOPAR koordiniert komplexe Verfahren – weltweit. Durch unser internationales Netzwerk renommierter Seerechtskanzleien können wir jederzeit und fast überall agieren. Wir beraten über das vor Ort geltende Recht und neueste Entwicklungen oder treten aktiv für unsere Mandanten ein.

Wir sind da, wenn Rechtsstreitigkeiten geführt oder die Rechte von Ladungsbeteiligten gesichert werden müssen. Für nationale und weltweit operierende Transportversicherer wickeln wir Ladungsregresse, Kollisionen und Havarie-Grossen ab. Wir beraten über Rahmenverträge, Charterverträge und strittige Transportversicherungs- und Kaskopolicen. Unsere Mandanten wissen unsere Expertise und Ausdauer zu schätzen – genau wie unser Engagement in schwierigen Schiedsverfahren.

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    Ansprechpersonen
Portraitfoto Dr. Jan Albers LL.M.
Rechtsanwalt

Dr. Jan Albers LL.M.

Portraitfoto Thomas Mälzer
Rechtsanwalt

Thomas Mälzer

Animation verschiedener Städtefotos aus Berlin und Hamburg
Portraitfoto Tristan Cyrill Exner
Rechtsanwalt

Tristan Cyrill Exner

Animation verschiedener Städtefotos aus Berlin und Hamburg
Portraitfoto Philipp Frenz
Rechtsanwalt

Philipp Frenz LL.M.

Animation verschiedener Städtefotos aus Berlin und Hamburg
Rechtsanwalt

Dr. Jan Albers LL.M.

Dr. Jan Albers studierte Rechtswissenschaften in Hamburg und machte seinen Master of Laws an der Universität Hamburg. Er erhielt ein Promotionsstipendium der International Max Planck Research School for Maritime Affairs und schrieb seine Dissertation zum Thema „Responsibility and Liability in the Context of Transboundary Movements of Hazardous Wastes by Sea: Existing Rules and the 1999 Liability Protocol to the Basel Convention”.
2009/2010 war er Mitarbeiter am Internationalen Seegerichtshof der Vereinten Nationen (Management IFLOS Summer Academy). Zugelassen als Rechtsanwalt ist er seit 2014.

Dr. Albers ist Mitherausgeber der Fachzeitschrift „Recht der Transportwirtschaft (RdTW)“ und kommentiert im BeckOGK HGB (beck-online.GROSSKOMMENTAR HGB) zum Konnossementsrecht (§§ 513-515 HGB).

Tätigkeitsbereiche:

  • Handels- und Wirtschaftsrecht

  • Seetransport- und Binnenschifffahrtsrecht

  • Transport- und Speditionsrecht

  • Versicherungs- und Seeversicherungsrecht

  • Abfallrecht

Fremdsprachen:

  • Englisch

Mitglied im:

  • Deutscher Verein für Internationales Seerecht

  • Deutsche Gesellschaft für Transportrecht

  • German Maritime Arbitration Association (GMAA)

  • shiparrested.com

 

Büro:Hamburg

E-Mail:albers@sesu.de

Telefon:+49 40 376805-0

Rechtsanwalt

Thomas Mälzer

Vor seinem Studium der Rechtswissenschaften in Heidelberg und Hamburg schloss Thomas Mälzer eine Ausbildung zum Bankkaufmann ab. Seit 1998 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Er ist Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht.

Tätigkeitsbereiche:

  • Transport- und Speditionsrecht

  • Seehandelsrecht

  • Versicherungsrecht

  • Insolvenzrecht

Fremdsprachen:

  • Englisch

Mitglied im:

  • Deutsche Gesellschaft für Transportrecht

  • Deutscher Seerechtsverein

  • Versicherungswissenschaftlicher Verein der Universität Hamburg

 

Büro:Hamburg

E-Mail:maelzer@sesu.de

Telefon:+49 40 376805-0

Rechtsanwalt

Tristan Cyrill Exner

Tristan Cyrill Exner studierte Rechtswissenschaften mit dem Schwerpunkt „Maritimes Wirtschaftsrecht“ in Hamburg, wo er auch das Referendariat absolvierte.
Als Rechtsanwalt zugelassen ist er seit 2022.

Tätigkeitsbereiche:

  • Transport- und Speditionsrecht

  • Seetransport- und Binnenschifffahrtsrecht

  • Seeversicherungsrecht

  • Handelsrecht

Fremdsprachen:

  • Englisch

Mitglied im:

  • Deutscher Verein für Internationales Seerecht

  • Deutsche Gesellschaft für Transportrecht

 

Büro:Hamburg

E-Mail:exner@sesu.de

Telefon:+49 40 376805-0

Rechtsanwalt

Philipp Frenz LL.M.

Philipp Frenz studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Hannover und Budapest. Der Master of Laws wurde ihm in Speyer nach Anfertigung seiner Abschlussarbeit über die arbeitsrechtlichen Herausforderungen in der Plattformökonomie verliehen. Nach dem Referendariat im OLG-Bezirk Celle wurde Herr Frenz 2023 als Rechtsanwalt zugelassen.

Tätigkeitsbereiche:

  • Transport- und Speditionsrecht

  • Seetransport- und Binnenschifffahrtsrecht

Fremdsprachen:

  • Englisch

Mitglied im:

  • Deutscher Anwaltverein

  • Deutscher Verein für Internationales Seerecht  

  • Deutsche Gesellschaft für Transportrecht eV

 

Büro:Hamburg

E-Mail:frenz@sesu.de

Telefon:+49 40 376805-0

FAQ:

Das Seerecht ist der Oberbegriff für das gesamte Recht der Seeschifffahrt. Es wird untergliedert in das öffentliche und private Seerecht. Das öffentliche Seerecht (Seevölkerrecht, Seeverwaltungsrecht) definiert die für den Verkehr auf See und die Nutzung der See geltenden gesetzlichen und gewohnheitsrechtlichen Normen. Das private Seerecht (Seehandelsrecht, Maritime Law) umfasst die für den internationalen Handel über See einschlägigen Regelungen des Privatrechts.

Der Bereich des Seerechts bildet ein besonderes und komplexes Themenfeld für einen Anwalt. Dies ist insbesondere der fehlenden staatlichen Souveränität auf hoher See und der Internationalität der Sachverhalte geschuldet. Nicht nur sind die beteiligten Parteien des Handelsgeschäfts in unterschiedlichen Staaten ansässig, auch das Schiff unterliegt unterschiedlichen nationalen Regelungen (Flaggenrecht, Registerrecht, Recht des Küstenstaates). Dementsprechend ergeben sich auch Berührungspunkte mit weiteren rechtlichen Regelungen wie beispielsweise dem Seeverkehrsrecht (Schifffahrtsrecht), dem Seeversicherungsrecht oder dem Seearbeitsrecht. Zudem gelten weitere Sonderbestimmungen, wie etwa aus dem Arrestrecht, dem Kollisionsrecht, dem Bergungsrecht, der Schiffsfinanzierung, den Charterverträgen, dem IPR oder dem Recht der Havarie Grosse (General Average).

Das öffentliche Seerecht gilt ebenso für die Hoheitsgewässer verschiedener Staaten und die darüber hinausgehende Ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) wie für die Hohe See. Zur Anwendung gelangt das internationale öffentliche Seerecht (Seevölkerrecht) und das nationale öffentliche Seerecht (Seeverwaltungsrecht). Das Seehandelsrecht und die anderen Bereiche des Seeprivatrechts gelten hingegen für sämtliche Verträge und anderen Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen, die einen Bezug zur Schifffahrt und zum Seehandel haben.

Die Anwendung des internationalen öffentlichen Seerechts (Seevölkerrecht) betrifft die Hohe See, die Ausschließliche Wirtschaftszone sowie das den Küstengebieten vorgelagerte Küstenmeer. Es gilt nicht für Binnengewässer. Die wichtigste Rechtsgrundlage, welche die Nutzungsarten der Meere regelt, ist das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (UNCLOS). Dieses wird ergänzt durch eine Reihe weiterer Übereinkommen, wie das MARPOL- und das SOLAS-Übereinkommen. Mit diesen stehen folgende internationale Institutionen in Verbindung: Internationaler Seegerichtshof (ISGH, ITLOS) in Hamburg, Internationale Meeresbodenbehörde (ISA) in Kingston, Kommission zur Begrenzung des Festlandsockels (FSGK). Auf internationaler Ebene spielt auch die maritime Sicherheit eine wichtige Rolle. Sie beinhaltet Aspekte wie Sicherheit und Verteidigung oder Umweltschutz.

Das hierzulande geltende nationale Seerecht (Seeverwaltungsrecht) besteht aus einer Vielzahl von Vorschriften aus dem Bereich der öffentlichen Ordnung und Sicherheit des Seeverkehrs. Beispielsweise gehören zum nationalen Seerecht die Vorschriften der Schiffssicherheitsverordnung (SchSV) oder des Flaggenrechtsgesetzes (FlaggRG). Auch das Zollrecht (national und international) kann bei der Vertretung durch einen Rechtsanwalt im Bereich des nationalen Seerechts von Bedeutung sein. Weitere Bereiche sind das Seearbeitsrecht, das Seesozialrecht oder das Seestrafrecht.

Bei Streitigkeiten im Bereich des Seehandelsrechts stehen hauptsächlich zivilrechtliche Ansprüche im Vordergrund. Es geht um Warenschäden während eines Seetransports, um die Beschädigung von Schiffen oder Ansprüche gegen Versicherungen. Die Vertragsgestaltung spielt im Seehandelsrecht eine besondere Bedeutung. Es geht um Charterverträge (Charter Party), Transportverträge oder Schiffsbauverträge. Bei Kollisionen gilt das sogenannte Deliktsrecht. Hauptsächlich greift ein auf diesem Gebiet agierender Anwalt auf das Handelsgesetzbuch (HGB) zurück. Die Havarie Grosse (General Average) ist ein seit vielen Jahrhunderten allgemein anerkanntes Rechtprinzip.

Es gibt zahlreiche Beispiele für seerechtliche Streitigkeiten, bei denen die Expertise spezialisierter Anwälte notwendig ist. Dies umfasst die Sicherung von Rechten und Ansprüchen und spiegelbildlich die Abwehr unberechtigter Ansprüche. Oftmals kommt es zu Rechtsstreitigkeiten auf nationaler und internationaler Ebene. Die Interessenvertretung bei internationalen Konstellationen mit einer Vielzahl von beteiligten Parteien und anwendbaren nationalen und internationalen Rechten ist äußerst komplex und nur von einem spezialisierten Anwalt optimal zu leisten. Hier auszugsweise einige Beispiele:

  • Streitigkeiten aus Schiffskollisionen und Schiffsunfällen
  • Schiffsarrest: Gegen gerichtliche Verfügungen können umgehend rechtliche Schritte eingeleitet werden.
  • Havarien und Havarie Grosse (siehe unten)
  • Haftungsbeschränkungsverfahren
  • Cargo Claims: Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit der Beschädigung der Fracht auftreten
  • Loss of Hire Claims: Einnahmeverluste, die durch die nicht mehr vorhandene Einsatzfähigkeit von Schiffen entstehen
  • umfangreiche Transaktionen
  • Vertragsgestaltung (Charter Party) und Crewing

Eine Havarie Grosse bezeichnet eine vom Kapitän freiwillig und absichtlich angeordnete Maßnahme zur Errettung von Schiff, Treibstoff und Ladung aus einer gemeinsamen Gefahr auf See. Befinden sich Schiff, Treibstoff und Ladung in einer gemeinsamen Gefahrenlage und wendet der Kapitän Kosten zur Errettung auf, wird es als ungerecht gesehen, dass allein der Reeder diese Kosten zu tragen hat. Schiff, Treibstoff und Ladung werden daher als Gefahrengemeinschaft gesehen. Anteilig zum Wert des jeweils geretteten Gegenstandes tragen diese die Kosten und Aufwendungen zur Errettung aus der gemeinsamen Gefahr gemeinschaftlich. Daher wird etwa die Ladung erst nach Stellung einer Sicherheit ausgeliefert. Sofern die Havarie von dem Schiff oder einem Ladungsteil verursacht wurde, können Beitragsforderungen abgewehrt werden oder von dem Verantwortlichen zu erstatten sein.

Rechtsanwalt für Seerecht und Seehandelsrecht – wir sind Ihre Ansprechpartner

Sie haben weitere Fragen zu den aufgeführten Themen des Seerechts und des Seehandelsrechts oder wünschen sich eine individuelle Rechtsberatung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt? Wir sind gerne für Sie da und bieten Ihnen eine umfassende Expertise zu den verschiedenen Themenschwerpunkten des Seerechts. Kontaktieren Sie unseren jeweiligen Standort in Hamburg oder Berlin, auch in Notfällen.