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    Arbeitsrecht

Als eine der wenigen Kanzleien deckt SEGELKEN & SUCHOPAR im Bereich des Arbeitsrechts auch das Seearbeitsrecht mit ab. Es ist ein Spezialgebiet von uns. An unserem Hamburger Standort beraten wir im Rahmen des Justitiariats den Verband Deutscher Kapitäne und Schiffsoffiziere.

Im Arbeitsrecht ist es besonders wichtig, beide Seiten zu kennen – wir beraten und vertreten Unternehmen und Arbeitnehmer in allen Bereichen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts und führen arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen vor den Arbeitsgerichten.

Im individualrechtlichen Bereich helfen wir bei allen Fragen des Arbeitsrechts – von Abmahnung bis Zeiterfassung nehmen wir uns der Probleme von Arbeitnehmern und Arbeitgebern an.

Bei der Planung und Umsetzung von Reorganisations- und Umstrukturierungsprojekten von Unternehmen ist die betriebliche Mitbestimmung ein wichtiger Faktor, den wir dank unserer langjährigen Erfahrung jederzeit so im Blick haben, dass es zu Problemen gar nicht erst kommt. Unsere Beratung erfolgt in allen erforderlichen Projektphasen und im Rahmen des transaktionsbegleitenden Arbeitsrechts.

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    Ansprechpersonen
Portraitfoto Susanne Reichstein
Rechtsanwältin

Susanne Reichstein

Animation verschiedener Städtefotos aus Berlin und Hamburg
Portraitfoto Stefan Nau
Rechtsanwalt

Stefan Nau

Animation verschiedener Städtefotos aus Berlin und Hamburg
Portraitfoto Irina Schiller
Rechtsanwältin

Irina Schiller

Portraitfoto Jasmin Ibrahim
Rechtsanwältin

Jasmin Ibrahim

Portraitfoto Dr. Christian Völker
Rechtsanwalt

Dr. Christian Völker

Animation verschiedener Städtefotos aus Berlin und Hamburg
Rechtsanwältin

Susanne Reichstein

Susanne Reichstein ist Fachanwältin für Versicherungsrecht und Arbeitsrecht. Sie studierte Rechtswissenschaften in Hamburg und ist seit 1994 als Rechtsanwältin zugelassen.

Tätigkeitsbereiche:

Fremdsprachen:

  • Englisch

  • Französisch

Mitglied im:

  • Deutscher Anwaltverein (DAV)

  • Arbeitsgemeinschaft Transport- und Speditionsrecht im DAV

  • Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im DAV

  • Deutsche Gesellschaft für Transportrecht

  • Versicherungswissenschaftlicher Verein in Hamburg e.V.

  • International Bar Association

 

Büro:Hamburg

E-Mail:reichstein@sesu.de

Telefon:+49 40 376805-0

Rechtsanwalt

Stefan Nau

Stefan Nau studierte Rechtswissenschaften in Freiburg im Breisgau und ging für sein Referendariat nach Berlin. Seit 1998 ist er zugelassener Rechtsanwalt und arbeitet als Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Tätigkeitsbereiche:

Fremdsprachen:

  • Englisch

  • Italienisch

Mitglied im:

  • Deutscher Anwaltverein (DAV)

 

Büro:Berlin

E-Mail:nau@sesu.de

Telefon:+49 30 226287-0

Rechtsanwältin

Irina Schiller

Irina Schiller studierte Rechtswissenschaften in Berlin und Maastricht (Niederlande). Ihr Referendariat absolvierte sie in Berlin. Zugelassen als Rechtsanwältin ist sie seit 2018.

Tätigkeitsbereiche:

Fremdsprachen:

  • Englisch

Büro:Berlin

E-Mail:schiller@sesu.de

Telefon:+49 30 226287-0

Rechtsanwältin

Jasmin Ibrahim

Jasmin Ibrahim schloss ihr rechtswissenschaftliches Studium in Berlin ab, wo sie auch das Referendariat absolvierte. Seit 2020 ist sie als Rechtsanwältin zugelassen.

Tätigkeitsbereiche:

Fremdsprachen:

  • Englisch

Büro:Berlin

E-Mail:ibrahim@sesu.de

Telefon:+49 30 226287-0

Rechtsanwalt

Dr. Christian Völker

Herr Dr. Christian Völker studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Tübingen und Konstanz und promovierte über Fragen der internationalen Urteilsanerkennung. Nach Referendariat u.a. in Strasbourg wurde er 1997 als Rechtsanwalt zugelassen. Seit 2005 ist er Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht sowie seit 2006 auch für Versicherungsrecht.

Tätigkeitsbereiche:

Fremdsprachen:

  • Französisch

  • Englisch

Mitglied im:

  • Deutscher Anwaltverein (DAV)

  • Deutsche Gesellschaft für Transportrecht

  • Arbeitsgemeinschaft Transport- und Speditionsrecht im DAV

  • Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im DAV

  • Deutsch-Französische Juristenvereinigung

 

Büro:Hamburg

E-Mail:voelker@sesu.de

Telefon:+49 40 376805-0

FAQ:

Das Arbeitsrecht umfasst die rechtlichen Regelungen, die das Verhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern bzw. zwischen Arbeitnehmergruppen oder deren Vertretungen (wie Gewerkschaften oder Betriebsräte) und dem Arbeitgeber oder Arbeitgeberverbänden betreffen. Es dient dem Schutz der jeweiligen Parteien und stellt sicher, dass Arbeitsverhältnisse fair und rechtlich korrekt gestaltet und gelebt werden.

Zum Arbeitsrecht gehören:

  • Regelungen zum Abschluss, Inhalt und zur Beendigung von Arbeitsverträgen, einschließlich der Rechte und Pflichten beider Parteien.
  • Vorschriften zu Arbeitszeiten, Überstunden, Urlaub, Lohn, Vergütung und Gehalt oder Mitarbeiteraktienoptionen.
  • Bestimmungen zum Schutz von Arbeitnehmern vor ungerechtfertigten Kündigungen und Regelungen zur ordnungsgemäßen Kündigung.
  • Vorschriften zum Arbeitsschutz, wie Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz, sowie Regelungen zur Gleichbehandlung und Verhinderung von Diskriminierung.
  • Verfahren und rechtliche Grundlagen für Abmahnungen und andere disziplinarische Maßnahmen.
  • Rechte und Pflichten von Betriebsräten und anderen Arbeitnehmervertretungen, einschließlich Mitbestimmungsrechte und Mitwirkungsprozesse.
  • Regelungen zu den Verträgen, die zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern oder Arbeitgeberverbänden ausgehandelt werden und allgemeine Arbeitsbedingungen festlegen.
  • Regelungen und rechtliche Aspekte, die bei der einvernehmlichen Beendigung eines Arbeitsverhältnisses zu beachten sind.
  • Gesetze und Regelungen zur Verhinderung und Bekämpfung von Mobbing, Diskriminierung und ungleicher Behandlung am Arbeitsplatz.
  • Wenn eine Kündigung ausgesprochen wird oder bevor eine Kündigung ausgesprochen wird, um rechtliche Risiken zu minimieren und sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.
  • Vor der Unterzeichnung eines Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrags, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Aspekte berücksichtigt und Ihre Interessen gewahrt werden.
  • Bei der Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Ausspruchs einer Abmahnung oder bei Verteidigung gegen eine unberechtigte Abmahnung.
  • Bei Fragen oder Unsicherheiten über den Inhalt und die Klauseln eines Arbeitsvertrags, insbesondere bei komplexen oder ungewöhnlichen Vertragsbedingungen.
  • Bei Streitigkeiten über Gehaltszahlungen, Überstundenvergütungen oder Urlaubsansprüche.
  • Wenn am Arbeitsplatz Diskriminierung, Mobbing oder andere ungerechtfertigte Behandlungen auftreten.
  • Bei geplanten Betriebsänderungen, Umstrukturierungen oder Outsourcing, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.
  • Bei Konflikten oder Fragen bezüglich der Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat oder Gewerkschaften.

Bei außergerichtlichen Verhandlungen oder Streitigkeiten sowie auch in der ersten Instanz, d.h. vor dem Arbeitsgericht, kann man sich als Arbeitnehmer auch alleine vertreten (§11 Abs.1 ArbGG).

Es gibt jedoch Situationen, in denen es ratsam ist, einen Anwalt hinzuzuziehen. So z.B. wenn ein Arbeitnehmer gegen eine Kündigung klagen möchte, ist zwar kein Anwalt zwingend notwendig, aber es kann sinnvoll sein, um die Erfolgsaussichten zu erhöhen und Verfahrensfehler zu vermeiden. Sowie auch bei dem Ausspruch von Kündigungen durch den Arbeitgeber ist die Einschaltung eines Anwaltes bereits in der Vorbereitungsphase sehr sinnvoll, um Fehler zu vermeiden.

Bei komplizierten arbeitsrechtlichen Fragestellungen, wie bei Tarifverträgen, Aufhebungsverträgen oder Arbeitsverträgen mit speziellen Klauseln, ist die Einschaltung eines Anwaltes ebenfalls sehr sinnvoll.

Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen vor einem Landesarbeitsgericht, d.h. im Falle einer Berufung, oder vor dem Bundesarbeitsgericht, d.h. im Falle einer Revision, besteht sog. Anwaltszwang, d.h. dann braucht man zwingend einen Anwalt (§ 11 Abs.4 ArbGG).

Wenn sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer außergerichtlich durch einen Anwalt vertreten lassen, trägt jede Partei in der Regel die eigenen Anwaltskosten selbst, sofern nichts anderes vereinbart wird.

Im arbeitsgerichtlichen Verfahren der ersten Instanz trägt jede Partei ihre Anwaltskosten unabhängig vom Ausgang des Verfahrens selbst (§ 12a Abs.1 Satz 1 ArbGG). Dies gilt auch dann, wenn eine Partei den Prozess gewinnt. Nur die Gerichtsgebühren (die bei bestimmten Verfahren anfallen können) werden dem Verlierer auferlegt, falls es keine gütliche Einigung gibt.

Ab der zweiten Instanz gelten die allgemeinen Regeln der Zivilprozessordnung, wonach die unterlegene Partei die Anwalts- und Gerichtskosten der Gegenseite übernehmen muss (§ 12a Abs. 2 iVm § 90 ZPO).

Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt in der Regel die Anwalts- und Gerichtskosten bei gerichtlichen Auseinandersetzungen und ggf. auch anteilig bei außergerichtlicher Vertretung durch einen Anwalt. Es ist jedoch wichtig, vorab zu prüfen, ob der Arbeitsrechtsschutz im Versicherungsvertrag enthalten ist.

Wenn der Arbeitnehmer nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügt, kann er Prozesskostenhilfe beantragen. Diese übernimmt dann, je nach finanzieller Lage, die Anwalts- und Gerichtskosten ganz oder teilweise.

Der Unterschied zwischen Individualarbeitsrecht und Kollektivarbeitsrecht liegt in der Art der jeweiligen Regelungen und den betroffenen bzw. beteiligten Parteien:

Individualarbeitsrecht:

Bezieht sich auf das Rechtsverhältnis zwischen einem einzelnen Arbeitnehmer und einem Arbeitgeber. Dabei geht es um persönliche Angelegenheiten wie den Arbeitsvertrag, Gehalt, Arbeitszeiten oder Kündigung. Es geht also darum, welche Rechte und Pflichten ein einzelner Arbeitnehmer gegenüber seinem Arbeitgeber hat und umgekehrt.

Kollektivarbeitsrecht:

Regelt die Beziehungen zwischen Arbeitnehmergruppen oder deren Vertretungen (wie Gewerkschaften oder Betriebsräte) und dem Arbeitgeber oder Arbeitgeberverbänden. Hier geht es darum, wie allgemeine Arbeitsbedingungen für eine Gruppe von Arbeitnehmern festgelegt werden, zum Beispiel durch Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen. Es geht auch um Mitbestimmung im Unternehmen oder um das Recht, Arbeitskämpfe wie Streiks zu führen.

Kurz gesagt: Der eine Bereich betrifft den Einzelnen im Arbeitsverhältnis, der andere das Zusammenspiel mehrerer Arbeitnehmer in einem Unternehmen oder einer Branche.