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    Versicherungsrecht

Das Versicherungsrecht ist ein umfangreicher und komplexer Rechtsbereich – wir sind hier Ihr richtiger Ansprechpartner. Die spezialisierten Fachanwälte bei SEGELKEN & SUCHOPAR beraten Sie umfassend in allen Bereichen des Versicherungsrechts und überzeugen mit langjähriger forensischer und außergerichtlicher Erfahrung.

Unsere wertvolle Expertise ist sowohl bei Deckungsproblemen als auch bei der Erarbeitung von Formulierungen für Bedingungswerke gefragt. Natürlich beraten wir auch Versicherer im Recht der Versicherungsvermittlung, so insbesondere auch bei der Gestaltung und Abwicklung von Agenturverträgen. Selbstverständlich wird unser Fachwissen von Versicherungen und Versicherungsnehmern insbesondere auch in allen Bereichen des Transportversicherungsrechtes, einem Schwerpunkt unserer Kanzlei nachgefragt

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    Ansprechpersonen
Portraitfoto Susanne Reichstein
Rechtsanwältin

Susanne Reichstein

Animation verschiedener Städtefotos aus Berlin und Hamburg
Portraitfoto Dr. Heiko Saur LL.M.
Rechtsanwalt

Dr. Heiko Saur LL.M.

Animation verschiedener Städtefotos aus Berlin und Hamburg
Portraitfoto Dr. Cliff Meesenburg
Rechtsanwalt

Dr. Cliff Meesenburg

Portraitfoto Jan Thede
Rechtsanwalt

Jan Thede

Animation verschiedener Städtefotos aus Berlin und Hamburg
Portraitfoto Thomas Mälzer
Rechtsanwalt

Thomas Mälzer

Animation verschiedener Städtefotos aus Berlin und Hamburg
Portraitfoto Alexander Ibsch
Rechtsanwalt

Alexander Ibsch

Portraitfoto Dr. Christian Völker
Rechtsanwalt

Dr. Christian Völker

Animation verschiedener Städtefotos aus Berlin und Hamburg
Portraitfoto Tristan Cyrill Exner
Rechtsanwalt

Tristan Cyrill Exner

Portraitfoto Benedikt Pollmeier
Rechtsanwalt

Benedikt Pollmeier

Rechtsanwältin

Susanne Reichstein

Susanne Reichstein ist Fachanwältin für Versicherungsrecht und Arbeitsrecht. Sie studierte Rechtswissenschaften in Hamburg und ist seit 1994 als Rechtsanwältin zugelassen.

Tätigkeitsbereiche:

  • Versicherungsrecht

  • Transport- und Speditionsrecht

  • Arbeitsrecht einschließlich Seearbeitsrecht

  • Handels- und Gesellschaftsrecht

Fremdsprachen:

  • Englisch

  • Französisch

Mitglied im:

  • Deutscher Anwaltverein (DAV)

  • Arbeitsgemeinschaft Transport- und Speditionsrecht im DAV

  • Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im DAV

  • Deutsche Gesellschaft für Transportrecht

  • Versicherungswissenschaftlicher Verein in Hamburg e.V.

  • International Bar Association

 

Büro:Hamburg

E-Mail:reichstein@sesu.de

Telefon:+49 40 376805-0

Rechtsanwalt

Dr. Heiko Saur LL.M.

Nach einer Ausbildung zum Schifffahrtskaufmann studierte Dr. Heiko Saur Rechtswissenschaften in Hamburg und ist seit 1997 zugelassener Rechtsanwalt. Er promovierte über „Die Änderung der Haftungsgrundsätze im Fracht-, Speditions- und Lagerrecht durch das Transportrechtsreformgesetz“. Seinen Master of Insurance Law machte er 2004 an der Universität Münster. Er ist Fachanwalt für Versicherungsrecht, Transport- und Speditionsrecht.

Tätigkeitsbereiche:

  • Versicherungsrecht

  • Transport- und Speditionsrecht

  • Schifffahrtsrecht

  • Handelsrecht

Fremdsprachen:

  • Englisch

Mitglied im:

  • Deutscher Anwaltverein (DAV)

  • Arbeitsgemeinschaft Transport- und Speditionsrecht im DAV

  • Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im DAV

  • Deutsche Gesellschaft für Transportrecht

 

Büro:Hamburg

E-Mail:saur@sesu.de

Telefon:+49 40 376805-0

Rechtsanwalt

Dr. Cliff Meesenburg

Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Freiburg im Breisgau mit der Fachrichtung Zivil- und Europarecht absolvierte Dr. Cliff Meesenburg sein Referendariat in Berlin, Leipzig und Tokio. Als Rechtsanwalt zugelassen ist er seit 1999. Er promovierte über „Das Vertrauensschutzprinzip im europäischen Finanzverwaltungsrecht“ und ist Fachanwalt für Versicherungsrecht.

Tätigkeitsbereiche:

  • Versicherungsrecht

  • Transport- und Speditionsrecht

  • Bau- und Architektenrecht

Fremdsprachen:

  • Englisch

Mitglied im:

  • Deutscher Anwaltverein (DAV)

  • Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im DAV

  • Arbeitsgemeinschaft Transport- und Speditionsrecht im DAV

  • Deutsche Gesellschaft für Transportrecht

 

Büro:Berlin / Hamburg

E-Mail:meesenburg@sesu.de

Telefon:+49 30 226287-0

Telefon:+49 40 376805-0

Rechtsanwalt

Jan Thede

Nach einer Ausbildung zum Industriekaufmann studierte Jan Thede Rechtswissenschaften in Hamburg und Tübingen. Seit 2002 ist er zugelassen als Rechtsanwalt. Er ist Fachanwalt für Versicherungsrecht, Transport- und Speditionsrecht.

Tätigkeitsbereiche:

  • Versicherungsrecht   

  • Transport- und Speditionsrecht

  • Handelsrecht

Fremdsprachen:

  • Englisch

  • Französisch

Mitglied im:

  • Deutscher Anwaltverein (DAV)

  • Deutsche Gesellschaft für Transportrecht

  • Deutscher Verein für Versicherungswissenschaft

  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Transport-und Speditionsrecht im Deutschen Anwaltsverein

 

Büro:Hamburg

E-Mail:thede@sesu.de

Telefon:+49 40 376805-0

Rechtsanwalt

Thomas Mälzer

Vor seinem Studium der Rechtswissenschaften in Heidelberg und Hamburg schloss Thomas Mälzer eine Ausbildung zum Bankkaufmann ab. Seit 1998 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Er ist Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht.

Tätigkeitsbereiche:

  • Transport- und Speditionsrecht

  • Seehandelsrecht

  • Versicherungsrecht

  • Insolvenzrecht

Fremdsprachen:

  • Englisch

Mitglied im:

  • Deutsche Gesellschaft für Transportrecht

  • Deutscher Seerechtsverein

  • Versicherungswissenschaftlicher Verein der Universität Hamburg

 

Büro:Hamburg

E-Mail:maelzer@sesu.de

Telefon:+49 40 376805-0

Rechtsanwalt

Alexander Ibsch

Vor seinem Studium der Rechtswissenschaften in Berlin schloss Alexander Ibsch eine Ausbildung zum Versicherungskaufmann ab. Seit 2012 ist er als Rechtsanwalt zugelassen.

Tätigkeitsbereiche:

  • Versicherungsrecht

  • Transport- und Speditionsrecht

  • Allgemeines Zivilrecht

Fremdsprachen:

  • Englisch

 

Büro:Berlin

E-Mail:ibsch@sesu.de

Telefon:+49 30 226287-0

Rechtsanwalt

Dr. Christian Völker

Herr Dr. Christian Völker studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Tübingen und Konstanz und promovierte über Fragen der internationalen Urteilsanerkennung. Nach Referendariat u.a. in Strasbourg wurde er 1997 als Rechtsanwalt zugelassen. Seit 2005 ist er Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht sowie seit 2006 auch für Versicherungsrecht.

Tätigkeitsbereiche:

  • Transport- und Speditionsrecht

  • Versicherungsrecht

  • Arbeitsrecht

  • Handelsrecht (Warenkauf, Vertrieb)

  • deutsch-französische Rechtsbeziehungen

Fremdsprachen:

  • Französisch

  • Englisch

Mitglied im:

  • Deutscher Anwaltverein (DAV)

  • Deutsche Gesellschaft für Transportrecht

  • Arbeitsgemeinschaft Transport- und Speditionsrecht im DAV

  • Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im DAV

  • Deutsch-Französische Juristenvereinigung

 

Büro:Hamburg

E-Mail:voelker@sesu.de

Telefon:+49 40 376805-0

Rechtsanwalt

Tristan Cyrill Exner

Tristan Cyrill Exner studierte Rechtswissenschaften mit dem Schwerpunkt „Maritimes Wirtschaftsrecht“ in Hamburg, wo er auch das Referendariat absolvierte.
Als Rechtsanwalt zugelassen ist er seit 2022.

Tätigkeitsbereiche:

  • Transport- und Speditionsrecht

  • Seetransport- und Binnenschifffahrtsrecht

  • Seeversicherungsrecht

  • Handelsrecht

Fremdsprachen:

  • Englisch

Mitglied im:

  • Deutscher Verein für Internationales Seerecht

  • Deutsche Gesellschaft für Transportrecht

 

Büro:Hamburg

E-Mail:exner@sesu.de

Telefon:+49 40 376805-0

Rechtsanwalt

Benedikt Pollmeier

Benedikt Pollmeier studierte Rechtswissenschaft in Würzburg und Hamburg. Während des Referendariats war er in einer Großkanzlei im Bereich Erneuerbare Energien / Großanlagenbau tätig. Seit 2021 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Vor seinem Eintritt bei SESU war er als Prozessanwalt im Gesellschaftsrecht tätig.

Tätigkeitsbereiche:

  • Transport- und Speditionsrecht

  • Versicherungsrecht

  • Gesellschaftsrecht

  • Handelsrecht

Fremdsprachen:

  • Englisch

Mitglied im:

  • Deutsche Gesellschaft für Transportrecht eV

 

Büro:Hamburg

E-Mail:pollmeier@sesu.de

Telefon:+49 40 376805-0

Was ist das Versicherungsrecht?

Das Versicherungsrecht ist der Rechtsbereich, der die Rechtsbeziehungen zwischen Versicherungsnehmern und Versicherungsunternehmen regelt. Es umfasst sowohl die Sozial- als auch die Privatversicherung. Das Versicherungsrecht besteht aus vielen Teilbereichen, die sich in unterschiedlichen Versicherungsarten widerspiegeln.

Privatversicherungsrecht

Teilbereiche des Privatversicherungsrechts

Das Privatversicherungsrecht ist für Verbraucher und Unternehmen am wichtigsten. Es spielen hierbei unterschiedliche Rechtsbereiche ineinander, primär das Vertragsrecht aber auch das Schadensrecht.

  • Vertragsrecht: Befasst sich mit den Rechten und Pflichten der Vertragsparteien, die Anbahnung und das Zustandekommen von Versicherungsverträgen, Lösungsrechten sowohl des Versicherungsnehmers als auch des Versicherers vom Vertrag, Anpassungsmöglichkeiten oder -notwendigkeiten während des Bestehens des Versicherungsvertrages. In besonderem Maße Bedeutung hat die Regulierung von Versicherungsfällen nach Eintritt eines Versicherungsfalles.
  • Schadensrecht: Kann im Versicherungsrecht Bedeutung erlangen, wenn sich eine der Vertragsparteien nicht rechtskonform verhält und Vertragspflichten verletzt. Hieraus können ggf. Schadenersatzansprüche des anderen Vertragspartners resultieren.

Rechtsgrundlagen im Privatversicherungsrecht

Rechtsgrundlagen im Privatversicherungsrecht sind unter anderem im Versicherungsvertragsgesetz (VVG), den Allgemeinen und besonderen Versicherungsbedingungen (AVB) und dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) geregelt.

Versicherungsarten im Privatversicherungsrecht

Es gibt eine Vielzahl von Versicherungsarten im Privatversicherungsrecht, die sich nach den versicherten Risiken, Gegenständen oder Personen unterscheiden. Zu den wichtigsten Versicherungsarten gehören:

Sie schützt Gebäude vor Schäden oder Zerstörung durch Feuer, Sturm, Wasser, Einbruch und andere Gefahren. Sie zahlt für die Reparatur oder den Wiederaufbau des Gebäudes.

Sie leistet bei Gesundheitsschäden, die durch ein plötzliches, unfreiwilliges, von außen auf den Körper wirkendes Ereignis verursacht werden. Sie kann als Leistungen beispielhaft eine vorher vereinbarte Invaliditätssumme, eine Invaliditätsrente oder auch eine Todesfallsumme beinhalten.

Auch ein Krankentagegeld oder Krankenhaustagegeld kann vereinbart werden. Diverse Nebenleistungen wie Rettungskosten oder Transportkosten kann der Vertrag ebenfalls vorsehen. Aber auch zahlreiche sonstige Leistungsarten bieten heutige Unfallversicherungen an.

Sie soll den Erhalt des Lebensstandards absichern, wenn die versicherte Person ihren Beruf gesundheitsbedingt dauerhaft teilweise oder gar nicht mehr ausüben kann. Sie zahlt in diesem Fall regelmäßig eine vorher festgelegte monatliche Rente. Aber auch weitere Leistungen wie Wiedereingliederungsmaßnahmen oder Maßnahmen zur Wiederherstellung der Berufsfähigkeit können vom Vertrag umfasst sein.

Auch werden häufig bei einer Verbindung der Berufsunfähigkeitsversicherung mit sonstigen Personenversicherungen (wie z.B. einer Lebens-, Renten- oder Unfallversicherung) im Leistungsfall die Beiträge zu diesen Versicherungsbausteinen durch den Berufsunfähigkeitsversicherer übernommen. Man spricht bei solchen Versicherungsprodukten dann von einer sog. Berufsunfähigkeitszusatzversicherung.

Sie schützt den Hausrat bzw. den Betriebsinhalt der versicherten Privatperson und den im selben Haushalt lebenden Familienmitgliedern bzw. den Betriebsinhalt (Produktionsmittel, Warenvorräte  etc.) von versicherten Unternehmen. Regelmäßig gilt dies bei Schäden oder Verlust durch Feuer, Einbruchdiebstahl, Wasser, Sturm und anderen vereinbarten Gefahren. In den letzten Jahren wird immer häufiger auch eine sog. „Allgefahrendeckung“ oder „AllRisk“-Versicherung am Markt durch die Versicherungsunternehmen angeboten.

Die Hausrat- oder Betriebsinhaltsversicherung zahlt regelmäßig für die Wiederbeschaffung oder die Reparatur der durch ein versichertes Ereignis geschädigten oder abhandengekommenen Gegenstände.

Sie übernimmt die Kosten für die medizinische Versorgung von Versicherungsnehmern im Krankheitsfall. Sie zahlt für die ambulante oder stationäre Behandlung, die Arzneimittel, die Hilfsmittel und die Zahnbehandlung, soweit es sich um eine medizinisch notwendige Heilbehandlung handelt. Die unterschiedlichen am Markt angebotenen Versicherungsprodukte unterscheiden sich teils ganz maßgeblich, so dass einer genauen Prüfung, welche Risiken der jeweilige Vertrag konkret abdeckt und welches Leistungsversprechen er enthält, große Bedeutung für die Versicherungsnehmer zukommt.

Neben der privaten Krankenvollversicherung (für Selbständige oder nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversicherte Personen) hat insbesondere auch die Krankenzusatzversicherung sowie die Zahnzusatzversicherung durch geänderte gesetzliche Rahmenbedingungen in der jüngeren Vergangenheit immer mehr an Bedeutung gewonnen.

Ein neues Feld der Krankenversicherung ist die sog. Tierkrankenversicherung, bei der Behandlungs– oder Operationskosten bei Tieren, abgesichert werden können.

Sie bietet finanzielle Sicherheit im Todesfall oder im Alter. Sie zahlt  je nach konkreter Ausgestaltung eine einmalige Kapitalleistung oder eine lebenslange Rente an den Versicherungsnehmer oder die Hinterbliebenen. Sie kann regelmäßig mit einer sog. Berufsunfähigkeitszusatzversicherung kombiniert werden oder auch erhöhte Leistungen bei einem Unfalltod vorsehen.

Zwischenzeitlich sind durch die Entwicklungen an den Kapitalmärkten und der Zinsentwicklung klassischer Anlagen wie Anleihen oder festverzinslichen Anlagen immer mehr Versicherungsprodukte auf den Markt gekommen, die eine Kapitalbildung durch Fondsanlagen zum Ziel haben.

Ebenfalls gibt es diverse staatlich geförderte Altersvorsorgeprodukte wie die sog. „Riester“- und „Rürüp“-Renten. Hier soll die Altersvorsorge durch staatliche Zulagen und Steuervorteile unterstützt werden. Im Gegenzug bieten diese Produkte indes eine geringere Flexibilität für die Versicherungsnehmer.

Sie schützt Sie vor den finanziellen Folgen, wenn Sie unbeabsichtigt jemandem einen Schaden zufügen, sei es materiell oder immateriell. In Deutschland ist sie zwar in weiten Teilen nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber sehr ratsam, da sie vor hohen Schadensersatzansprüchen bewahrt. Außerdem unterstützt die Haftpflichtversicherung auch bei der Abwehr unbegründet gegen den Versicherungsnehmer geltend gemachten Ansprüchen durch Stellung von Anwälten und Übernahme der Verfahrenskosten bei einer gegen den Versicherungsnehmer durch den Anspruchsteller erhobenen Klage.

Sie übernimmt die Kosten, die bei rechtlichen Konflikten entstehen können, wie z.B. für Anwälte, Gerichte und Gutachter. Sie greift in verschiedenen Rechtsgebieten, wie z.B. im Arbeitsrecht, Verkehrsrecht oder bei Mietstreitigkeiten. Für manche Rechtsgebiete müssen Sie jedoch eine Wartezeit einhalten, bevor Sie den Versicherungsschutz in Anspruch nehmen können.