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    Fluggastrechte in der EU

Der Supergau – jeder hat es schon mal erlebt – ein #Flug ist verspätet oder annulliert. Man kommt viel zu spät zum Meeting oder muss gar absagen. Das alleine ist schon unangenehm genug. Wie aber sind die #Rechte gegenüber der #Fluggesellschaft?

✈️ #Annullierter #Flug?
Wenn Ihr Flug annulliert wird,
• können Sie wählen, ob Sie die #Flugkosten erstattet haben möchten, also auf den Flug verzichten, oder anderweitig zum Endziel befördert werden wollen.
• Daneben stehen Ihnen #Unterstützungsleistungen, wie Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit oder sogar eine Hotelunterbringung zu, wenn ein Aufenthalt von mindestens einer Nacht bis zur Weiterbeförderung anfällt.
• Ferner können Sie Ersatz der Kosten der Beförderung zwischen Flughafen und Hotel und
• #Entschädigungsleistungen bis zu EUR 600,00 je nach Flugentfernung verlangen, es sei denn, Sie wurden rechtzeitig benachrichtigt oder es liegen außergewöhnliche – nicht von der Airline beherrschbare- Umstände vor.

✈️ #Verspäteter #Flug?
Bei #Flugverspätungen von mehr als zwei Stunden haben Sie bei einer Entfernung bis zu 1.500 km Luftlinie ebenfalls die Wahl zwischen #Erstattung der Flugscheinkosten oder anderweitiger Beförderung zum Endziel sowie einen Anspruch auf o. g. #Unterstützungsleistungen. Bei Entfernungen > 1.500 km muss es sich um eine Verspätung von mind. drei Stunden oder sogar vier Stunden handeln.

✈️ #Anschlussflug #verpasst?
Wenn Sie aufgrund einer #Verspätung Ihres Zubringerflugs Ihren #Anschlussflugverpassen, haben Sie Anspruch auf Ausgleichszahlungen für die gesamte Strecke. Dies gilt auch bei kürzeren Verzögerungen, wenn es zu einer Gesamtverspätung von drei Stunden oder mehr am Endziel führt.

Ihre Rechte als #Fluggast sind wichtig, wir informieren Sie darüber und setzen sie für Sie durch!

Grafische Karte von Asien mit einem gemalten Flugzeug welches auf einer gestrichelten Linie fliegt